- Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung nach Brand- und Wasserschäden
- Unterstützung von Polizei- und Feuerwehreinsätzen
- Schutz von Einsatzliegenschaften
- Notstromversorgung und Notinstandsetzung
- Herstellen von Anlagensicherheit
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung bei Sonderlagen